Das Gutscheinbuch Bad Tölz-Wolfratshausen

 
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Bad Tölz-Wolfratshausen

Gültig bis 31.01.2013!


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Das neue Gutscheinbuch Bad Tölz-Wolfratshausen 2011/2012 ist da!

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinbuch

der Firma Ellusion GmbH, Frauenstr. 30, 80469 München

§ 1 Allgemeines

(1) Anzeigenauftrag im nachfolgenden Sinne ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Interessenten im Gutscheinbuch zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Alle unsere Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

 

§ 2 Zustandekommen und Durchführung des Vertrages

(1) Anzeigen werden nur dann auf bestimmten Plätzen aufgenommen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich über die bestimmte Platzierung schriftlich geeinigt haben. Die Anzeigenaufträge müssen daher so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der „Platzierungsauftrag“ entsprechend der Vereinbarung nicht durchgeführt werden kann.
(2) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischer Form unseren betrieblichen Grundsätzen widersprechen oder deren Veröffentlichung für uns unzumutbar ist. Insbe-sondere kann eine Ablehnung erfolgen, wenn kein Gutschein enthalten, der Gutschein zu geringwertig oder nicht attraktiv ist. Die Ablehnung wird dem Auf-traggeber mitgeteilt.
(3) Angaben zum Erscheinen des Gutscheinbuches sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich und schriftlich zugesagt.
(4) Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische und optische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Ent-wicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Attraktivität des Gutscheinbuches als sachdienlich erweisen; dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz an. Wir gewährleisten die für den belebten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
(6) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert; wir sind berechtigt, die Probeabzüge per Telefax zu übermitteln. Falls die Probeabzüge in Farbe zugestellt werden, so ist mit geringfügigen Farbabweichungen der Probeabzüge vom späteren Abdruck im Buch zu rechnen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Wir berücksichtigen alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung der Probeabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist frei gibt, gilt die Zustimmung zum Druck als erteilt.
(7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Er-scheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
(8) Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen kann aufgrund der Konzeption des Gutscheinbuchs nicht zugesichert werden.
(9) Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten verpflichtet. Sofern sich diese Daten ändern (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnum-mer, Bankverbindung, E-Mail-Adresse), ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Geschieht das nicht und ist dies die Ursache von Leistungsstö-rungen, sind wir von der Haftung befreit. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, von einem etwaigen Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten; dies kann auch per E-Mail erklärt werden.
(10) Wir behalten uns vor, uns bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
(11) Der Auftraggeber erteilt bereits jetzt seine Zustimmung, falls der Vertrag nach Abschluss von einem anderen, zuverlässigen Unternehmen übernommen wird.
(12) Es wird festgehalten, dass die Auflagenhöhe variieren kann. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die gedruckte Auflagenhöhe nicht identisch sein muss mit der verkauften Auflage.
(13) Die genaue Auflagenhöhe kann von der mündlichen Zusage abweichen.

 

§ 3 Preise

(1) Zu unseren Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung hinzu.
(2) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, reprofähiger Filme und Aufsichtsvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertreten-de Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnung wird sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsmodalitäten (insbesondere Vorauszahlung) vereinbart sind. Nichtein-haltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, das Erscheinen der Anzeige im Gutscheinbuch ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver-einbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Glei-ches gilt für Stundungen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen.
(3) Kann im Falle eines Abbuchungsvertrages aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, die Abbuchung nicht erfolgen, so haftet der Auftrag-geber für dadurch anfallende Kosten.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungs-halber, nicht an Erfüllungs statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belas-tung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet.
(7) Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

 

§ 5 Leistungsmodalitäten

(1) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem von uns eingesetzten Unternehmen eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg und Naturka-tastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. – sind wir berechtigt, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ausführungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder den von uns eingesetzten Unternehmen zu. Wir werden solche Umstände dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag werden hiermit nicht beschnitten.
(2) Im Falle des Leistungsverzuges kann der Auftraggeber nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmög-lichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu.
Leistungsverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Leistung länger als einen Monat nach Fälligkeit nicht erfolgt.
Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet der folgenden Absätze ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungser-satz.
(3) Der unter Absatz 2 geregelte Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ebenfalls nicht, sofern der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen des Verwenders beruht.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Scha-den begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Absatz 4 ausgeschlossen.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend.
(4) Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1 und 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftragge-ber wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.

 

§ 6 Mängelhaftung bei Werkverträgen

(1) Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Herstellung eines mangelfreien Produkts berechtigt (Nacher-füllung).
Voraussetzung dafür ist, daß es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.
Unbeschadet §2, Abs. 6 gilt als Mangel insbesondere der vollständige oder teilweise unleserliche, unrichtige oder unvollständige Abdruck der Anzeige.
Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangel-freien Teil der Leistung entspricht.
(2) Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Auftraggeber das Wahlrecht zu, entweder die Vergütung entspre-chend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male mißlingt.
Soweit sich nachstehend (Absatz 4) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere An-sprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 635 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Produkts sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Produkts resultieren.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Herstellung eines anderen Produkts oder einer geringeren Menge als vereinbart.
(4) Der in Absatz 2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Scha-den begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Absatz 2 ausgeschlossen.
Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
(5) Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler in Folge undeutlicher Niederschrift oder undeut-licher Druckvorlage übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wenden wir die verkehrsübliche Sorgfalt an, haften aber nicht, wenn wir vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden.
(6) Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werks bzw. ab Vornahme von Handlungen, die nach dem Gesetz der Abnahme gleichkommen.
Eine Verkürzung der Verjährung nach § 634a I Nr. 2 BGB ist hiermit nicht verbunden. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktritts-rechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
Der Auftraggeber kann im Falle des Satzes 3 aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

 

§ 7 Mängelhaftung bei Dienstverträgen

(1) Im Falle eines Dienstvertrages haften wir für mangelhafte Leistungen nur insofern, als uns der Vorwurf gemacht werden kann, bei der Leistungserbringung nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet oder die zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben.
(2) Hinsichtlich des Ausschlusses von Schadens- und Aufwendungsersatz gilt § 6 II - VI entsprechend.

 

§ 8 Schutzrechte

(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seinen Mitwirkungshandlungen (insbesondere der Erstellung der Anzeigentexte) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden.
(2) Werden wir von Dritten deswegen in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Wir sind ohne seine Zustimmung nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) zu treffen.
(3) Diese Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Drit-ten notwendig erwachsen, insbesondere aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften, in Folge von Gegendarstellungen oder Rechts-streitigkeiten wegen der Anzeige.
(4) Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt zehn Jahre und beginnt mit Abschluss der jeweiligen Verträge.
(5) Sämtliche Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet uns der Lieferant in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 9 Leistungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Leistungsort ist unser Geschäftssitz.
(2) Gerichtsstand ist ebenfalls unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
(3) Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1) Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unbe-rührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.
(3) Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Vertragsdurchführung zweckmäßig erscheint.

 
     
     
     
 
     
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